Die QuantenFirmenRente

Die QuantenFirmenRente beruht auf genau den gleichen Prinzipien wie die QuantenRente. Die Erläuterung wird deshalb kurz sein - der Abschnitt zur QuantenRente sollte vorher gelesen werden.

Die Renten-artigen Ansprüche eines Bürgers erstrecken sich nicht nur auf die Zahlungen der üblichen RentenTräger. Oft ist auch mit einem oder mehreren ArbeitGebern eine FirmenRente oder FirmenPension vereinbart worden. Diese muß selbstverständlich in das QuantenRentenProzedere mit aufgenommen werden.

In analoger Weise zur QuantenRente wird für eine FirmenRente ebenfalls ein "MelkFaktor" definiert. Dieser muß nicht genauso groß sein wie der MelkFaktor der QuantenRente selbst, da eine Firma oder die assoziierte Organisation, die diese FirmenRente zu zahlen hat, bis auf die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der QuantenRente wenig zu tun hat. MelkFaktoren bis 1.95 wären vorstellbar.

Auch ist es eigentlich egal, ob man dem FirmenRentenZahler das QuantenRentenProzedere vorher oder nachher mitteilt - für jeden MitArbeiter, der eine Bescheinigung beibringt, daß er das QuantenRentenVerfahren hinter sich gebracht hat, wird es im statistischen Mittel ja auch einen MitArbeiter geben, der in dem aktuellen RealitätsZweig vermöge des QuantenRentenVerfahrens seine Existenz verloren hat.

Das Problem bei der QuantenFirmenRente ist ein ganz anderes: Kleine Firmen könnten durch ungünstige Schwankungen der QuantenFirmenRentenAnsprüche überfordert werden.

Für solche Firmen muß dann eine andere VerfahrensWeise angedacht werden: Vor der Absolvierung des QuantenRentenProzederes wird die FirmenRente kapitalisiert und mitsamt den Ansprüchen des QuantenRentenAntragsStellers an einen anderen RentenZahler übergeben, der vermöge seiner Größe die statistischen Schwankungen der QuantenRentenAnsprüche abfangen kann.

Wenn eine FirmenRente Komponenten hat, die vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg der betreffenden Firma abhängen, so sind diese wahrscheinlich nicht auf einfache Weise in das QuantenRentenVerfahren einzubringen.


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